Als approbierte psychologische Psychotherapeutin biete ich in meiner Praxis ambulante Psychotherapie für Privatversicherte, Selbstzahler, Angehörige der Polizei und der Bundeswehr. Die Möglichkeit der Kostenübernahme muss in diesem Fall mit dem Kostenträger geklärt werden.
Abrechung der Leistungen erfolgt nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) für Privatversicherte und Selbstzahler in Anlehnung an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Darüber hinaus biete ich Beratung und Coaching (auch online) als Selbstzahlerleistung an.
Privatversicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen in der Regel übernommen. Der genaue Umfang der Kostenübernahme unterscheidet sich jedoch von Versicherung zu Versicherung und hängt von Ihrem vertraglichen Leistungsumfang ab. Bei Beamten wird der Anteil der Kosten durch die Beihilfe gedeckt. Zusätzlich, abhängig von der Höhe der Deckung ihrer Beihilfe, z.B. 30% oder 70%, kann die private Krankenversicherung den anderen Anteil im vollen Umfang oder nur teilweise übernehmen. Grundsätzlich erfolgt die Therapie dennoch direkt über die Beihilfe, d.h. es gelten die Bedingungen der Beihilfe für Psychotherapie.
Ablauf
Die ersten 6 Sitzungen (je 25 Min.) / Sprechstunde dienen der Feststellung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Die weiteren,bis zu 5 Probesitzungen (je 50 Min.), dienen dem Kennenlernen, Anamneseerhebung und der Diagnostik.
Nach den ersten Sitzungen, wenn eine weitere Zusammenarbeit gewünscht ist, wird gemeinsam mit mir ein Antrag auf die Kostenübernahme bei der privaten Versicherung und / oder der Antrag für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit und die Anzeige der Kurzzeittherapie (24 Sitzungen je 50 Minuten) gestellt.
Bitte fragen Sie Ihre Versicherung nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und fordern Sie in der Beihilfestelle die nötigen Unterlagen an.
Abrechnung
Die Rechnung wird direkt an Sie gestellt. Somit müssen Sie in Vorleistung gehen.
Angehörige der Polizei
Da Heilfürsorgeberechtigte nicht auf Kassensitze angewiesen sind, können sie grundsätzlich Behandlungen in Privatpraxen in Anspruch nehmen. Bereits vor dem Erstkontakt mit mir erfragen Sie bitte bei Ihrer Heilfürsorge Ihre individuelle Zugangsbedingungen.
Ablauf
Eine Überweisung des polizeiärztlichen Dienstes für Psychotherapie ist zwingend erforderlich. Bei einer positiven Antwort Ihrer Heilfürsorge bzgl. der Psychotherapie in einer Privatpraxis, können Sie mich gern zwecks meiner Zuarbeit zu Ihrem Antrag kontaktieren.
Die Therapiemodalitäten sind identisch wie bei der Psychotherapie für Privatversicherte: im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung bis zu 6 Sitzungen (Einzeltherapie) von mindestens 25 Min. (3 Sitzungen von 50 Min.) in der Sprechstunde zur Indikationsstellung, bis zu 5 probatorische Sitzungen zur Anamneseerhebung, Diagnostik, Zielklärung und Überprüfung einer menschlicher und therapeutischer Passung. Anschließend können bis zu 24 Sitzungen in der Kurzzeittherapie erfolgen. Bei Bedarf nach Langzeittherapie nach einer Kurzzeittherapie wird dann ein weiterer Antrag gestellt.
Wichtig
Der Anspruch besteht, solange eine psychische Erkrankung vorliegt. Eine psychologische Beratung ohne Krankheitswert wird in der Regel nicht übernommen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge.
Angehörige der Bundeswehr
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist eine Behandlung in einer Privatpraxis möglich, wobei die Kosten übernommen werden.
Angehörige der Bundeswehr (Soldatinnen und Soldaten) können erst dann Psychotherapie in einer Privatpraxis erhalten, wenn die internen Kapazitäten des Sanitätsdienstes nicht ausreichen. Bereits vor der Kontaktaufnahme mit mir, wenden Sie sich bitte an Ihren Truppenarzt, um die Notwendigkeit einer zivilen Therapie feststellen zu lassen.
Ablauf
Für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis wird eine Überweisung durch den zuständigen Truppenarzt benötigt.
Als Angehörige der Bundeswehr können Sie dann direkt bei mir einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Dafür bringen Sie bitte den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/Bw/0218), den Ihnen Ihr Truppenarzt ausstellt, mit.
Zunächst können bis zu 5 probatorische Sitzungen (Kennenlernen/Diagnostik) in Anspruch genommen werden. Nach Antragstellung und Genehmigung kann die Kurzzzeitherapie erfolgen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorge der Bundeswehr (Sanitätsvordruck San/Bw/0218).